Home  Shop  Kontakt  AGB  Datenschutz  Impressum


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lieferungs - und Zahlungsbedingungen von GO-KART-Reifen.de


1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit GO-KART-Reifen.de. Abweichende AGB der internationalen Vertragspartner werden nicht zum Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost (nicht via Email) bestätigt wurden. Mündliche Aussagen und Abreden sind grundsätzlich unverbindlich. Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn GO-KART-Reifen.de diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Angebot

Die Angebote und Preise sind freibleibend. Verbindliche Angebote bedürfen der Schriftform. Aufträge gelten zur Rechtswirksamkeit erst dann als angenommen, wenn hierfür die Rechnung erteilt ist. Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung per Briefpost oder Fax (nicht via E-mail). Zur Berechnung gelangen die am Tage der jeweiligen Rechnungsstellung gültigen Preise. Diese können ohne Vorankündigung geändert werden.

3. Preise

Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

4. Gefahrenübergang

Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von GO-KART-Reifen.de verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. GO-KART-Reifen.de versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.

5. Lieferung

Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von GO-KART-Reifen.de eintreten, hat GO-KART-Reifen.de auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterläßt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich GO-KART-Reifen.de vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.

6. Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der Leistung und / oder Auslieferung der Ware. Die Lieferungen erfolgen abhängig von der Asprache zwischen GO-KART-Reifen.de und dem Kunden per Barnachnahme, Vorkasse per EC-Scheck oder Überweisung oder per Lastschrift nach erteilter Einzugsermächtigung. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage Netto. Als maßgebend gilt der Zahlungseingang. Schecks werden nur unter Vorbehalt angenommen. Die Rechnung gilt erst nach erfolgter Gutschrift bzw. Wertstellung bei uns als bezahlt. Der Kunde ist bei Barnachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung GO-KART-Reifen.de vorzulegen bzw. eine leserliche Abschrift zu erteilen; im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung. GO-KART-Reifen.de haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung der Schecks. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist GO-KART-Reifen.de berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch GO-KART-Reifen.de geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist GO-KART-Reifen.de berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu EUR 20,- zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch GO-KART-Reifen.de anerkannt wurden. Für den Fall der Rückgabe bzw. Nichteinlösung einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- neben den entstehenden Bankspesen erhoben. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen. Ist der Käufer mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so sind wir vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur Liefereinstellung berechtigt. Die dadurch entstandenen Kosten können wir in Rechnung stellen und einen evtl. Schadensersatz geltend machen.

7. Eigentumsvorbehalt

GO-KART-Reifen.de behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von GO-KART-Reifen.de gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßem Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er GO-KART-Reifen.de hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an GO-KART-Reifen.de ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. GO-KART-Reifen.de nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von GO-KART-Reifen.de die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich GO-KART-Reifen.de die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. GO-KART-Reifen.de kann verlangen, daß der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehrigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für GO-KART-Reifen.de vor, ohne daß GO-KART-Reifen.de daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht GO-KART-Reifen.de gehörenden Waren, steht GO-KART-Reifen.de der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Kunde GO-KART-Reifen.de im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbun-den/ver-mischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für GO-KART-Reifen.de verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von GO-KART-Reifen.dend begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet, ist GO-KART-Reifen.de auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

8. Mängelrügen, Gewährleistung

GO-KART-Reifen.de gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften (seit 01.01.2002 lt. EU-Richtlinie 1999/44 Gewährleistungsfrist von 24 Monaten) auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material - und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe: Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von GO-KART-Reifen.de beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 5 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich anzuzeigen. Diese gilt für Kunden auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch GO-KART-Reifen.de wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte (z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Post an GO-KART-Reifen.de zurückzusenden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen. GO-KART-Reifen.de behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.

9. Herstellergarantie

GO-KART-Reifen.de ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Wenn GO-KART-Reifen.de Ware entgegennimmt, dann nur in der Originalverpackung bzw. anderweitig dem Artikel angemessen Verpackung. GO-KART-Reifen.de übernimmt die Versandkosten nicht, wenn diese vom Hersteller bei der Garantieabwicklung nicht erstattet werden. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet GO-KART-Reifen.de gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. GO-KART-Reifen.de kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne daß GO-KART-Reifen.de gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

10. Schlußbestimmungen/Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

11. Anwendbares Recht

Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erding/Deutschland, auch wenn unsere Forderungen im Mahnverfahren und Vollstreckungsverfahren geltend gemacht werden.

Taufkirchen, 04.07.2008




© GO-KART-Reifen.de 2004-2018